Bringt Artikel 13 "Einsames Vergnügen" um?

Worum geht es?

Ende März 2019 soll das EU-Parlament über die geplante EU-Urheberrechtsreform abstimmen. Auch wenn die Anpassung des Urheberrechts an die moderne "digitale" Gesellschaft ein prinzipiell sinnvolles Vorhaben ist, so enthält das Gesetzeswerk in seiner aktuellen Form einige schlecht durchdachte Passagen. Für Seiten wie unsere ist z.B. der "Artikel 13" relevant, der Betreiber von Webseiten, auf denen User Inhalte hochladen können, dazu verpflichtet, entweder sicherzustellen, daß kein urheberrechtlich geschützes Material hochgeladen wird, oder von allen möglicherweise betroffenen Rechteinhabern entsprechende Lizenzen einzuholen.

Leider sind im Zuge der Verhandlungen ursprünglich geplante Ausnahmeregelungen für kleine Anbieter weggefallen, für uns gelten also hier dieselben Regeln wie für große Plattformen wie YouTube oder PornHub.

Um den Anforderungen der neuen Regelung gerecht zu werden, hätten wir folgende Möglichkeiten:

  • Wir müßten alle Uploads (auch im Forum und im Chat) manuell überprüfen und nur Bilder und Videos freischalten, bei denen wir sicher sein können, daß es sich um privates Material handelt, an dem niemand außer dem Uploader Rechte hält. Was beim Forum vielleicht noch möglich wäre, wird im Chat praktisch unmöglich.
  • Alternativ könnten wir einen automatischen Filter installieren, der alle Uploads mit einer Datenbank bekannter geschützter Werke abgleicht. Einen solchen Filter zu entwickeln, kostet extrem viel Zeit und Geld. Selbst der von Google für YouTube entwickelte Filter ("ContentID") bietet die erforderliche Zuverlässigkeit, obwohl Google zweifellos über die erforderlichen Mittel und das nötige Expertenwissen verfügt.
  • Schließlich könnte ich auch mit allen Anbietern von Porno-Bildern und Videos entsprechende Lizenzvereinbarungen schließen. Selbst wenn man davon ausgeht, daß viele Studios angesichts unserer vergleichsweise geringen Nutzeranzahl keine oder nur geringe Lizenzgebühren verlangen, ist angesichts der großen Anzahl an Porno-Studios der Aufwand für ein Ein-Personen-Nebenberufs-Unternehmen kaum zu stemmen.

Weiterführende Informationen

In diesem Video der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works erfährst du das Wichtigste zu diesem Thema

Was kann ich tun?

Noch kann die Richtlinie (und damit der Artikel 13) vom EU-Parlament abgelehnt werden. Dazu müssen so viele Abgeordnete wie möglich überzeugt werden, gegen diese Richtlinie zu stimmen. Das geht einfach über die unten verlinkten Seiten.